Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 7 K 7283/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 6a Abs 4 UStG 2005, § 6a Abs 1 S 1 UStG 2005, § 6a Abs 3 UStG 2005, § 17a Abs 4 S 1 UStDV, UStG VZ 2005
Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Auswirkung des Wegfalls der Umsatzsteueridentifikationsnummer während der Abwicklung des Geschäfts; Vertrauensschutzregelung nach § 6a Abs. 4 UStG - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Umsatzsteuer 2005
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerliche Bewertung der Lieferung eines Sportwagens von Deutschland nach Spanien als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung; Umsatzerhöhende Berücksichtigung einer unentgeltlichen Wertabgabe hinsichtlich gelieferter Fahrzeuge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 164 Abs. 2; UStG § 6a Abs. 4; UStG § 27b
Umsatzsteuerliche Bewertung der Lieferung eines Sportwagens von Deutschland nach Spanien als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung; Umsatzerhöhende Berücksichtigung einer unentgeltlichen Wertabgabe hinsichtlich gelieferter Fahrzeuge - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen - während der Abwicklung des Geschäfts ungültig gewordene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen bei ungültig gewordener USt-Id
Papierfundstellen
- EFG 2016, 1115
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.05.2013 - XI R 11/09
Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 7 K 7283/13
EU-, Nr. C 266, 9, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2012, 2014; BFH, Urteil vom 28.05.2013 - XI R 11/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 242, 84, DStR 2013, 1597). - EuGH, 08.08.2011 - C-597/10
Kommission / Frankreich
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 7 K 7283/13
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union -EuGH- und des Bundesfinanzhofes -BFH-, der sich der Senat anschließt, kann die Steuerbefreiung nach § 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) UStG nicht allein aus dem Grund versagt werden, dass der Lieferer die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Erwerbers nicht mitteilen kann, wenn er redlicherweise und nachdem er alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, diese Identifikationsnummer nicht mitteilen kann und er außerdem Angaben macht, die hinreichend belegen können, dass der Erwerber ein Steuerpflichtiger ist, der bei dem betreffenden Vorgang als solcher gehandelt hat (EuGH, Urteil vom 27.09.2012 - C-597/10 VStR, Amtsblatt der Europäischen Union -ABl.
- FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15
Umsatzsteuer einschließlich Zinsen 2009 bis 2011
Allerdings wird auch vertreten, dass es (jedenfalls für die Gewährung des Vertrauensschutzes gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG) ausreicht, wenn der liefernde Unternehmer zeitnah vor der Ausführung des Umsatzes eine qualifizierte Bestätigung der Gültigkeit der Umsatzsteueridentifikations-Nummer vom BZSt erhalten hat (Frye in Rau/Dürrwächter, UStG, Stand: 159. Lieferung 07.2014, § 6a Rn 848; mit dieser Tendenz auch Senatsurteil vom 04.11.2015 7 K 7283/13, EFG 2016, 1115 - Ungültigwerden der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer am 25.05.2005, nach Abfrage am 20.05.2005, Vertragsschluss am gleichen Tag und Lieferung am 31.05.2015).Andererseits wird vertreten, dass bei wiederholten Lieferungen eine laufend wiederholte Überprüfung erforderlich ist (…Bunjes/Robisch, UStG, 17. Aufl. 2018, § 6a Rn 85; mit dieser Tendenz auch Senatsurteil vom 04.11.2015 7 K 7283/13, EFG 2016, 1115).
Damit weicht der Senat nicht von seinem Urteil vom 04.11.2015 7 K 7283/13 (EFG 2016, 1115) ab, da dort die Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer am Tag des Vertragsschlusses und die Lieferung 11 Tage später erfolgte.